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Im gesamten Stadtgebiet von Springe müssen bis Ende des Jahres 2019 an sämtlichen Grundstücken physikalische Dichtheitsprüfungen der Grundstücksentwässerungsanlagen vorgenommen und der Stadt nachgewiesen werden. Dies ist in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt festgelegt.

 

Info-Broschüre der Stadt Springe

Informationen der Stadt Springe zum Thema Dichtheitsprüfung

Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Springe

 

Nicht nur die Springer Kommune fordert den Dichtheitsnachweis ein. Auch die umliegenden Kommunen benötigen den Nachweis - insbesondere bei Neubauten oder Erweiterungen der Grundstücksentwässerungsanlagen auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes sowie der DIN EN 1610.

 

Die Thematik der Rückstausicherung und des Überflutungsschutzes veranschaulicht der Erft-Veband in einem Video:

Rückstausicherung und Überflutungsschutz (Erft-Verband)

 

Unser Unternehmen hat sich intensiv mit der Thematik befasst und darf aufgrund von speziellen Fortbildungen die Dichtheitsprüfung selbst vornehmen. Wir erstellen für Sie das Protokoll der Prüfung sowie die zeichnerische Darstellung der überprüften Entwässerungsanlagen.

Eventuelle Schäden an Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage können wir gern für Sie in offener Bauweise instandsetzen. Wir sorgen dafür, dass Sie eine satzungskonforme Entwässerungsanlage erhalten.